Unfall beim Carsharing: Ein Ratgeber für den Fall der Fälle

In den Städten von heute fühlt sich der Besitz eines Autos oft überflüssig an. Mit dem Rad und der Bahn sind wir schneller unterwegs und müssen nicht endlos um den Block kreisen, bis wir einen Parkplatz finden, für den wir meist auch noch einige Euros hinlegen müssen. Immer mehr Menschen nutzen in diesem Kontext Carsharing, denn so gut es auch klingt, ganz ohne Auto auszukommen – ab und zu möchte man doch ein Möbelstück transportieren oder aus der Stadt hinausfahren. Das Konzept ist gut, doch was, wenn die Angst vor einem Unfall mitfährt? Viele Menschen sind sich unsicher, wer zahlt, wenn es mal kracht. Und nicht immer lässt sich auf den ersten Blick zuverlässig nachvollziehen, ob es sich um Eigen- oder Fremdverschulden handelt. Etwas Aufklärung über die rechtliche Lage und die korrekte Beweissicherung sind an dieser Stelle viel Wert.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Im Ernstfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und im Kopf sofort eine Checkliste durchzugehen. Sicherheit steht in diesem Moment an oberster Stelle. Sind das Warndreieck aufgestellt und die Unfallstelle abgesichert? Hat man im Zweifelsfall die Warnweste angezogen und das Fahrzeug so weit wie möglich aus dem Weg geräumt? Dann ist es Zeit, die Polizei einzuschalten. Während man bei einem Unfall mit einem privaten Fahrzeug manchmal schon zwischen den Parteien zu einer Einigung kommt, muss die Polizei bei Carsharing-Anbietern den Unfall unbedingt aufnehmen. Das gilt auch für Bagatellschäden. Anschließend muss unverzüglich der Anbieter informiert werden. In der Regel geht das über die App oder die Hotline des Anbieters und da dort oft nach Dokumentation gefragt wird, sollte man unbedingt Fotos aus verschiedenen Perspektiven nehmen, die Kennzeichen der anderen beteiligten Fahrzeuge notieren und die Zeugendaten aufnehmen.

Die Haftungsfrage und Kostenübernahme

Nach der ersten Schockphase stellt sich schnell die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Grundsätzlich sind Fahrzeuge im Carsharing haftpflichtversichert, was oft durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ergänzt wird. Das bedeutet, dass Schäden am eigenen Fahrzeug sowie an Dritten in vielen Fällen abgedeckt sind. Aber das ist nicht immer eindeutig. Ein entscheidender Punkt ist dabei die Selbstbeteiligung. Je nach Anbieter und Tarif kann sie mehrere hundert bis hin zu über tausend Euro betragen. Wer also einen Unfall verursacht, muss oft zumindest einen Teil der Kosten selbst tragen. Einige Anbieter bieten aber auch Zusatzpakete an, mit denen sich die Selbstbeteiligung reduzieren lässt und an dieser Stelle muss jeder für sich entscheiden, wie viel er für den Fall der Fälle zahlen möchte. Komplex wird es vor allem dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist. In solchen Fällen kann ein unabhängiges KFZ-Gutachten wie vom KFZ-Gutachter Gabriel Raiolo helfen, den Schaden sachlich zu bewerten und den Unfallhergang nachvollziehbar zu dokumentieren. Das dient der eigenen Absicherung und auch für die Kommunikation mit Versicherungen und dem Carsharing-Anbieter.

Besonderheiten bei Carsharing-Anbietern

Im Gegensatz zum eigenen Fahrzeug gelten beim Carsharing oft strengere Regeln und klar definierte Abläufe. Wer ein Auto nutzt, akzeptiert mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die enthalten in der Regel detaillierte Vorgaben zum Verhalten im Schadensfall. Wird ein Schaden nicht ordnungsgemäß gemeldet oder die vorgeschriebene Dokumentation unterlassen, kann der Anbieter die Kosten ganz oder teilweise auf den Nutzer übertragen. Das gilt selbst dann, wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Transparenz und Sorgfalt sind daher das A und O bei einem Unfall. Auch Vorschäden spielen eine Rolle, weshalb das Auto vor Beginn der Fahrt immer einmal kurz überprüft werden sollte. Denn so praktisch und flexibel Carsharing auch ist – man möchte auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein. Und wer sich vorbereitet, meistert auch komplizierte Situationen.

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